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   BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89   

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BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89 (https://dejure.org/1990,6684)
BVerwG, Entscheidung vom 12.02.1990 - 1 A 133.89 (https://dejure.org/1990,6684)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Februar 1990 - 1 A 133.89 (https://dejure.org/1990,6684)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ausländerrecht - Einwanderungspolitische Erwägungen - Negativschranke - Elternnachzug - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Verfassungsrechtlicher Schutz der Familie - Familienzusammenführung - Lebenshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 1990, 570
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
    Ausnahmen sind z.B. dann in Betracht zu ziehen, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalles die im Bundesgebiet lebenden volljährigen Kinder auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe in einer Weise angewiesen sind, die den Aufenthalt ihrer Eltern im Bundesgebiet erforderlich macht (BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]).

    Aus diesem Grunde ist es nicht zu beanstanden, daß aus einwanderungspolitischen Gründen den Eltern von Ausländern, insbesondere von ausländischen Arbeitnehmern, der Zuzug zum Zwecke der Familienzusammenführung grundsätzlich nicht ermöglicht wird (Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 39; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 41).

    Ausnahmen sind z.B. dann in Betracht zu ziehen, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalles die im Bundesgebiet lebenden volljährigen Kinder auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe in einer Weise angewiesen sind, die den Aufenthalt ihrer Eltern im Bundesgebiet erforderlich macht (BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; Beschluß vom 4. Januar 1989 - BVerwG 1 B 176.88 -).

  • BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82

    Ausländerehe - Eheschutz - Nachzugserlaubnis - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
    Aus diesem Grunde ist es nicht zu beanstanden, daß aus einwanderungspolitischen Gründen den Eltern von Ausländern, insbesondere von ausländischen Arbeitnehmern, der Zuzug zum Zwecke der Familienzusammenführung grundsätzlich nicht ermöglicht wird (Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 39; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 41).

    Danach ist die Bundesrepublik Deutschland regelmäßig nicht verpflichtet, die dargelegten einwanderungspolitischen Interessen zurückzustellen und den Nachzug der Eltern von im Bundesgebiet lebenden Ausländern zu ermöglichen (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - a.a.O.).

    Für die erforderliche - auch im Lichte des Sozialstaatsprinzips vorzunehmende - Abwägung ist maßgebend, wie dringend der im Bundesgebiet lebende Ausländer auf die Betreuung seiner Kinder durch einen Elternteil angewiesen ist und ob dessen Aufenthalt Nachteile für die Allgemeinheit mit sich bringen kann, insbesondere zu besorgen ist, er werde der öffentlichen Hand zur Last fallen (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - a.a.O.; Beschluß vom 3. Februar 1989 - BVerwG 1 A 8.89 -).

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
    Ausnahmen sind z.B. dann in Betracht zu ziehen, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalles die im Bundesgebiet lebenden volljährigen Kinder auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe in einer Weise angewiesen sind, die den Aufenthalt ihrer Eltern im Bundesgebiet erforderlich macht (BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]).

    Ausnahmen sind z.B. dann in Betracht zu ziehen, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalles die im Bundesgebiet lebenden volljährigen Kinder auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe in einer Weise angewiesen sind, die den Aufenthalt ihrer Eltern im Bundesgebiet erforderlich macht (BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; Beschluß vom 4. Januar 1989 - BVerwG 1 B 176.88 -).

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
    Aus dem verfassungsrechtlichen Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG, der sich auch auf das Verhältnis zwischen Eltern und volljährigen Kindern erstreckt (BVerfGE 57, 170 [BVerfG 05.02.1981 - 2 BvR 646/80]), folgt nicht ohne weiteres ein Aufenthaltsrecht für Ausländer, die Familienangehörige im Bundesgebiet haben.
  • BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83

    Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
    Einwanderungspolitische Erwägungen konkretisieren danach in der Regel nicht die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, sondern sind im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigen (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 32).
  • BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86

    Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
    Einwanderungspolitische Erwägungen konkretisieren danach in der Regel nicht die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, sondern sind im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigen (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 32).
  • BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88

    Einschränkung eines Ermessens zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
    Ausnahmen sind z.B. dann in Betracht zu ziehen, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalles die im Bundesgebiet lebenden volljährigen Kinder auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe in einer Weise angewiesen sind, die den Aufenthalt ihrer Eltern im Bundesgebiet erforderlich macht (BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; Beschluß vom 4. Januar 1989 - BVerwG 1 B 176.88 -).
  • BVerwG, 16.02.1987 - 1 A 80.86

    Anspruch auf Erteilung eines Sichtvermerks - Absicht des dauernden Aufenthalts

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
    Einwanderungspolitische Erwägungen konkretisieren danach in der Regel nicht die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, sondern sind im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigen (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 32).
  • BVerwG, 03.02.1989 - 1 A 8.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
    Für die erforderliche - auch im Lichte des Sozialstaatsprinzips vorzunehmende - Abwägung ist maßgebend, wie dringend der im Bundesgebiet lebende Ausländer auf die Betreuung seiner Kinder durch einen Elternteil angewiesen ist und ob dessen Aufenthalt Nachteile für die Allgemeinheit mit sich bringen kann, insbesondere zu besorgen ist, er werde der öffentlichen Hand zur Last fallen (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - a.a.O.; Beschluß vom 3. Februar 1989 - BVerwG 1 A 8.89 -).
  • VGH Hessen, 10.05.1993 - 13 TH 373/93

    Ausländerrecht: Eilrechtsschutz bei Ablehnung einer Aufenthaltserlaubniserteilung

    Dieser Gesichtspunkt könnte unter dem Blickwinkel des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzes von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) allenfalls dann einer Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung des Antragstellers entgegengehalten werden, wenn dieser gerade auf die Lebenshilfe seines Vormundes angewiesen wäre und diese Hilfe nur in Deutschland erbracht werden könnte (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluß vom 12. Januar 1990 - BVerwG 1 A 133.89 -, InfAuslR 1990, 141; Beschluß des Senats vom 26. März 1992 - 13 TH 99/91 -, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 30.04.1991 - 4 REg 13/90

    Klage einer türkischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Bundeserziehungsgeld -

    Jedoch ist der Bedeutung von Art. 6 Abs. 1 GG dadurch Rechnung getragen, daß der verfassungsrechtliche Schutz der Familie schon bei der ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu berücksichtigen ist (stellvertretend dazu: Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - DÖV 1990, 570 mwN).
  • BSG, 30.04.1991 - 4 REg 14/90

    Gewähung von Bundeserziehungsgeld an einen Ausländer - Zulässigkeit einer

    Jedoch ist der Bedeutung von Art. 6 Abs. 1 GG dadurch Rechnung getragen, daß der verfassungsrechtliche Schutz der Familie schon bei der ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu berücksichtigen ist (stellvertretend dazu: Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- DÖV 1990, 570 mwN).
  • VG Karlsruhe, 04.03.1998 - 10 K 3207/95

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine äthiopische Staatsangehörige, die

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 18 B 1657/00
    Es entspricht aber der in den §§ 17 ff. AuslG zum Ausdruck kommenden gesetzlichen Wertung und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, - vgl. z.B. Beschluss vom 12. Januar 1990 - 1 A 133.89 - m.w.N., InfAuslR 1990, 141 - dass den Eltern von Ausländern der Zuzug zum Zwecke der Familienzusammenführung grundsätzlich nicht ermöglicht wird.
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