Rechtsprechung
BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausländerrecht - Einwanderungspolitische Erwägungen - Negativschranke - Elternnachzug - Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis - Verfassungsrechtlicher Schutz der Familie - Familienzusammenführung - Lebenshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 1990, 570
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78
Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern - …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
Ausnahmen sind z.B. dann in Betracht zu ziehen, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalles die im Bundesgebiet lebenden volljährigen Kinder auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe in einer Weise angewiesen sind, die den Aufenthalt ihrer Eltern im Bundesgebiet erforderlich macht (BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]).Aus diesem Grunde ist es nicht zu beanstanden, daß aus einwanderungspolitischen Gründen den Eltern von Ausländern, insbesondere von ausländischen Arbeitnehmern, der Zuzug zum Zwecke der Familienzusammenführung grundsätzlich nicht ermöglicht wird (Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 39; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 41).
Ausnahmen sind z.B. dann in Betracht zu ziehen, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalles die im Bundesgebiet lebenden volljährigen Kinder auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe in einer Weise angewiesen sind, die den Aufenthalt ihrer Eltern im Bundesgebiet erforderlich macht (BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; Beschluß vom 4. Januar 1989 - BVerwG 1 B 176.88 -).
- BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 109.82
Ausländerehe - Eheschutz - Nachzugserlaubnis - Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
Aus diesem Grunde ist es nicht zu beanstanden, daß aus einwanderungspolitischen Gründen den Eltern von Ausländern, insbesondere von ausländischen Arbeitnehmern, der Zuzug zum Zwecke der Familienzusammenführung grundsätzlich nicht ermöglicht wird (Urteil vom 30. November 1982 - BVerwG 1 C 25.78 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 39; Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 41).Danach ist die Bundesrepublik Deutschland regelmäßig nicht verpflichtet, die dargelegten einwanderungspolitischen Interessen zurückzustellen und den Nachzug der Eltern von im Bundesgebiet lebenden Ausländern zu ermöglichen (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - a.a.O.).
Für die erforderliche - auch im Lichte des Sozialstaatsprinzips vorzunehmende - Abwägung ist maßgebend, wie dringend der im Bundesgebiet lebende Ausländer auf die Betreuung seiner Kinder durch einen Elternteil angewiesen ist und ob dessen Aufenthalt Nachteile für die Allgemeinheit mit sich bringen kann, insbesondere zu besorgen ist, er werde der öffentlichen Hand zur Last fallen (Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - a.a.O.; Beschluß vom 3. Februar 1989 - BVerwG 1 A 8.89 -).
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 35.72
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine spanische Großmutter zur Betreuung …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
Ausnahmen sind z.B. dann in Betracht zu ziehen, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalles die im Bundesgebiet lebenden volljährigen Kinder auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe in einer Weise angewiesen sind, die den Aufenthalt ihrer Eltern im Bundesgebiet erforderlich macht (BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]).Ausnahmen sind z.B. dann in Betracht zu ziehen, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalles die im Bundesgebiet lebenden volljährigen Kinder auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe in einer Weise angewiesen sind, die den Aufenthalt ihrer Eltern im Bundesgebiet erforderlich macht (BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; Beschluß vom 4. Januar 1989 - BVerwG 1 B 176.88 -).
- BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
Aus dem verfassungsrechtlichen Schutz der Familie nach Art. 6 Abs. 1 GG, der sich auch auf das Verhältnis zwischen Eltern und volljährigen Kindern erstreckt (BVerfGE 57, 170 [BVerfG 05.02.1981 - 2 BvR 646/80]), folgt nicht ohne weiteres ein Aufenthaltsrecht für Ausländer, die Familienangehörige im Bundesgebiet haben. - BVerwG, 18.09.1984 - 1 A 4.83
Ausländer - Nachzug - Ehegatten - Aufenthaltserlaubnis - Wartefrist - …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
Einwanderungspolitische Erwägungen konkretisieren danach in der Regel nicht die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, sondern sind im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigen (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 32). - BVerwG, 29.11.1988 - 1 C 75.86
Ausländer - Ausbildung - Kostenerstattung - Versagung der Aufenthaltserlaubnis - …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
Einwanderungspolitische Erwägungen konkretisieren danach in der Regel nicht die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, sondern sind im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigen (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 32). - BVerwG, 04.01.1989 - 1 B 176.88
Einschränkung eines Ermessens zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
Ausnahmen sind z.B. dann in Betracht zu ziehen, wenn nach den Verhältnissen des Einzelfalles die im Bundesgebiet lebenden volljährigen Kinder auf die in der Familie geleistete Lebenshilfe in einer Weise angewiesen sind, die den Aufenthalt ihrer Eltern im Bundesgebiet erforderlich macht (BVerwGE 42, 148 [BVerwG 03.05.1973 - I C 35/72]; 66, 268 [BVerwG 29.11.1982 - 7 C 34/80]; Beschluß vom 4. Januar 1989 - BVerwG 1 B 176.88 -). - BVerwG, 16.02.1987 - 1 A 80.86
Anspruch auf Erteilung eines Sichtvermerks - Absicht des dauernden Aufenthalts …
Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
Einwanderungspolitische Erwägungen konkretisieren danach in der Regel nicht die Negativschranke des § 2 Abs. 1 Satz 2 AuslG, sondern sind im Rahmen des behördlichen Ermessens zu berücksichtigen (BVerwGE 70, 127 [BVerwG 18.09.1984 - 1 A 4/83]; Beschluß vom 16. Februar 1987 - BVerwG 1 A 80.86 - Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 86; Urteil vom 29. November 1988 - BVerwG 1 C 75.86 - Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 32). - BVerwG, 03.02.1989 - 1 A 8.89
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 12.02.1990 - 1 A 133.89
Für die erforderliche - auch im Lichte des Sozialstaatsprinzips vorzunehmende - Abwägung ist maßgebend, wie dringend der im Bundesgebiet lebende Ausländer auf die Betreuung seiner Kinder durch einen Elternteil angewiesen ist und ob dessen Aufenthalt Nachteile für die Allgemeinheit mit sich bringen kann, insbesondere zu besorgen ist, er werde der öffentlichen Hand zur Last fallen (…Beschluß vom 11. Januar 1983 - BVerwG 1 B 109.82 - a.a.O.; Beschluß vom 3. Februar 1989 - BVerwG 1 A 8.89 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.1999 - 17 A 139/97
Aufenthaltserlaubnis; Außergewöhnliche Hörte; Lebenshilfe für pflegebedürftige …
vgl.: BVerfG, Beschlüsse vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, InfAuslR 1996, 341 = NVwZ 1997, 479, vom 10. August 1994 - 2 BvR 1542/94 -, InfAuslR 1994, 394 = NJW 1994, 3155 = DVBL 1994, 1406, vom 12. Dezember 1989 - 2 BvR 377/88 -, NJW 1990, 895 und vom 18. April 1989 - 2 BvR 1169/84 -, BVerfGE 80, 81 = NJW 1989, 2195 = DVBL 1989, 712; BVerwG, Urteile vom 9. Dezember 1997 - 1 C 19.96 -, BVerwGE 106, 13 = InfAuslR 1998, 213 = NVwZ 1998, 742, = DVBl 1998, 722, vom 10. Juli 1984 - 1 C 52.81 -, BVerwGE 69, 359 = InfAuslR 1984, 265 = NJW 1984, 2780 und vom 26. März 1982 - 1 C 29.81 -, BVerwGE 65, 188 und Beschlüsse vom 2. Dezember 1994 - 1 B 123.94 -, InfAuslR 1995, 153 und vom 12. Februar 1990 - 1 A 133.89 -, EZAR 105 Nr. 28.vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Februar 1990, a.a.O. und vom 13. Januar 1988 - 1 A 93.87 -, Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 90; Urteil des Senats vom 13. Oktober 1993, a.a.O., vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 5. Januar 1987 - 1 ER 315.86 -, InfAuslR 1987, 74 = Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 84.
- BSG, 09.09.1992 - 14b/4 REg 16/91
Asylbewerber - Erziehungsgeld - Rückwirkend - Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis
Der verfassungsrechtlich gebotene Schutz der Familie war im übrigen auch schon nach dem vor dem 1. Juli 1989 geltenden Recht bei der Entscheidung über den Aufenthalt zu berücksichtigen (BSG SozR 3-7833 § 1 Nr. 3 mit Hinweis auf BVerfG DÖV 1990, 570).". - BSG, 20.12.1990 - 4 REg 10/90
Erziehungsgeldberechtigender Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei …
Jedoch ist der Bedeutung von Art. 6 Abs. 1 GG dadurch Rechnung getragen, daß der verfassungsrechtliche Schutz der Familie schon bei der ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu berücksichtigen ist (stellvertretend dazu: Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - DÖV 1990, 570 mwN).
- VGH Hessen, 10.05.1993 - 13 TH 373/93
Ausländerrecht: Eilrechtsschutz bei Ablehnung einer Aufenthaltserlaubniserteilung …
Dieser Gesichtspunkt könnte unter dem Blickwinkel des verfassungsrechtlich gewährleisteten Schutzes von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) allenfalls dann einer Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung des Antragstellers entgegengehalten werden, wenn dieser gerade auf die Lebenshilfe seines Vormundes angewiesen wäre und diese Hilfe nur in Deutschland erbracht werden könnte (vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluß vom 12. Januar 1990 - BVerwG 1 A 133.89 -, InfAuslR 1990, 141; Beschluß des Senats vom 26. März 1992 - 13 TH 99/91 -, jeweils mit weiteren Nachweisen). - BSG, 30.04.1991 - 4 REg 13/90
Klage einer türkischen Staatsangehörigen auf Gewährung von Bundeserziehungsgeld - …
Jedoch ist der Bedeutung von Art. 6 Abs. 1 GG dadurch Rechnung getragen, daß der verfassungsrechtliche Schutz der Familie schon bei der ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu berücksichtigen ist (stellvertretend dazu: Bundesverwaltungsgericht - BVerwG - DÖV 1990, 570 mwN). - BSG, 30.04.1991 - 4 REg 14/90
Gewähung von Bundeserziehungsgeld an einen Ausländer - Zulässigkeit einer …
Jedoch ist der Bedeutung von Art. 6 Abs. 1 GG dadurch Rechnung getragen, daß der verfassungsrechtliche Schutz der Familie schon bei der ausländerbehördlichen Ermessensentscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung zu berücksichtigen ist (stellvertretend dazu: Bundesverwaltungsgericht -BVerwG- DÖV 1990, 570 mwN). - VG Karlsruhe, 04.03.1998 - 10 K 3207/95
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an eine äthiopische Staatsangehörige, die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.2001 - 18 B 1657/00 Es entspricht aber der in den §§ 17 ff. AuslG zum Ausdruck kommenden gesetzlichen Wertung und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, - vgl. z.B. Beschluss vom 12. Januar 1990 - 1 A 133.89 - m.w.N., InfAuslR 1990, 141 - dass den Eltern von Ausländern der Zuzug zum Zwecke der Familienzusammenführung grundsätzlich nicht ermöglicht wird.